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   BSG, 25.05.1961 - 5 RKn 3/60   

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BSG, 25.05.1961 - 5 RKn 3/60 (https://dejure.org/1961,9841)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1961 - 5 RKn 3/60 (https://dejure.org/1961,9841)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1961 - 5 RKn 3/60 (https://dejure.org/1961,9841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 207
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Dabei handelt es sich - auch soweit psychische Leiden vorliegen (s dazu BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 15 zu § 1254 aF RVO) - um Krankheiten iS von § 43 Abs. 2 S 2 SGB VI, dh um regelwidrige Körper- bzw Geisteszustände (BSGE 14, 207 = SozR Nr. 5 zu § 45 RKG) , die geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit herabzusetzen (BSGE 13, 255 = SozR Nr. 11 zu § 1246 RVO) .
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

    Für die Frage der Erwerbsminderung kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht darauf an, ob aufgrund von "Krankheit oder Behinderung" Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht, entscheidend ist, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird (s bereits BSG vom 25.5.1961 - BSGE 14, 207 = SozR Nr. 5 zu § 45 RKG) .
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 1453/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Für die Frage der Erwerbsminderung kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht darauf an, ob aufgrund von "Krankheit oder Behinderung" Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht, entscheidend ist, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird (siehe bereits BSG, Urteil vom 25.5.1961 - 5 RKn 3/60 - juris, Rn. 35).
  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77

    Zuordnung zum Leitberuf eines Facharbeiters ohne förmliche Ausbildung -

    Krankheit im Sinne dieser Vorschriften ist vielmehr ohne Rücksicht auf die Ursachen jeder regelwidrige Körper- und Geisteszustand (vgl. BSGE 14, 207, 211 = SozR Nr. 5 zu § 45 RKG).
  • SG Stuttgart, 29.09.2005 - S 21 SO 5122/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung des beigeladenen Trägers -

    Aus einem bestimmten Grad der Behinderung kann daher nicht eine volle Erwerbsminderung gefolgert werden (vgl. BSGE 14, 207, 211).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2019 - L 9 R 390/18
    Zwar traten in den letzten Jahren immer wieder Zeiten von Arbeitsunfähigkeit ein, doch kommt es für die Frage der Erwerbsminderung nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht darauf an, ob aufgrund von Krankheit oder Behinderung Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht; entscheidend ist, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird (siehe bereits BSG - Urteil vom 25.05.1961 - 5 RKn 3/60 -, Beschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2019 - L 9 R 190/18
    Anders als in der Krankenversicherung kommt es in der Rentenversicherung nicht darauf an, ob Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht (BSG, Urteil vom 25. Mai 1961 - 5 RKn 3/60 -, juris Rn. 38).
  • BSG, 15.09.1964 - 5 RKn 35/62
    Die Revision ist zulässig, jedoch nicht begründet, SG und LSG haben zu Recht den Kläger als früheren Hauer für vermindert bergmänniseh berufsfähig im Sinne von @ 45 RKG angesehen° Die Annahme des LSG, der Kläger sei zumindest seit November 1957 nicht mehr in der Lage, unter Tage zu arbeiten, weil er durch Krankheit daran gehindert werde, ist nicht zu beanstanden° Daß auch eine beginnende bis leichte Silikose, die noch zu keinen Ausfallserscheinungen an Herz und Kreislauf geführt hat, als rcgelwidriger Körperzustand eine Krankheit im Sinne des Rentenversicherungsrechts darstellt, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung BSG 14, 207/211, an der er festhält, ausgeführt, Das Revisknsmrbringen der Beklagten, der Kläger werde durch diese Krankheit nicht an der Verrichtung gleichwertiger Arbeiten unter Tage gehindert, greift nicht durch° Zunächst hat das LSG auf Grund der vorliegenden medizinischen Gutachten ...9.
  • BSG, 04.04.1963 - 5 RKn 64/61
    Gegen das ihm am 100 August 1961 zugestellte Urteil hat der Kläger am 30" August 1961 unter Antragstellung Revision ein- 4'1gelegt und diese am'1° September 1961 begründet° Er führt unter Berufung auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BSG 14, 207 aus, der Lehrhaucr, der im wesentlichen dieselbe Haucr, Tätigkeit ver110hte wie der müsse.
  • BSG, 15.09.1964 - 5 RKn 25/62
    im Sinne des Rentenversicherungsrechts darstellt, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung BSG 14, 207/211, an der er festhält, ausgeführt" Das Revisionsvorbringén der Beklagten, der Kläger werde durch diese Krankheit nicht an der Verrichtung gleichwertiger Arbeiten unter Tage gehindert, greift nicht dureh" Zunächst hat das LSG auf Grund der vorliegenden medizinischen Gutachten festgestellt, daß dem Kläger bei Verrichtung von Untertagearbeiten die Gefahr einer verhältnismäßig schnellen Verschlimmerung der Silikose drohe und er aus dem Grunde der Unzumutbarkeit daher für die Bergarbeit untauglich seio An diese tatsächliche Feststellung, die von der Revision nicht in zulässiger Weise angegriffen werden ist, ist der Senat gebundene Daß eine krankheitsbedingte Einschränkung der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Rentenrechts nicht nur auf einer direkten Schwächung der körperlichen Kräfte3 sondern auch auf der Unzumutbarkeit von "Erwerbstätigkeiten wegen schwerwiegender gesundheitlicher Gefährdung beruhen kann, bedarf keiner weiteren Begründungo Darüber hinaus hat das LSG aber auch festgestellt, daß der Kläger nach 5 308 BPVO des Oberbergamts Eortmund nicht mit Untertagearbeiten beschäftigt werden darf° Die Auslegung dieser Bestimmung ist, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BSG 3, 171/175 ausgeführt hat, der Revision nicht zugänglich, da es sich um eine nicht über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus geltende und daher gemäß 5 162 Abso2 des SozialgerichtsgEURsetzes (SGG) irrevisible Vorschrift handelt° In der genannten Entscheidung hat der Senat auch eingehend begründet, daß die dem Oberbergamt in 5 197 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24° Juni 1865 (AEG) ein ;eräumte Era mächtigung zum Erlaß von Polizeiverordnungen diese Bestimmung deckt; einer Wiederholung dieser Gründe bedarf es hier nicht° Im übrigen muß es auch genügen9 daß der Kläger wegen der bei "8.
  • BSG, 17.11.1964 - 5 RKn 61/60
  • BSG, 04.04.1963 - 5 RKn 91/61
  • BSG, 05.07.1962 - 5 RKn 37/60
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